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Concordance Search: zur (found in 397 verses)
2:61. Und als ihr sagtet: "O Moses, wir können uns mit einer einzigen Speise nicht mehr zufriedengeben. Bitte also deinen Herrn für uns, daß Er uns (Speise) von dem hervorbringe, was die Erde wachsen läßt, (von) Kräutern, Gurken, Knoblauch, Linsen und Zwiebeln Da sagte er: "Wollt ihr etwa das, was geringer ist, in Tausch nehmen für das, was besser ist? Geht doch zurück in eine Stadt. Dort werdet ihr das erhalten, was ihr verlangt!" Und Schande und Elend kamen über sie und sie verfielen dem Zorn Allahs. Dies (geschah deshalb), weil sie immer wieder die Zeichen Allahs leugneten und die Propheten zu Unrecht töteten; dies (geschah), weil sie sich auflehnten und immer wieder übertraten.
2:196. Und vollendet den Hagg und die `Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hagg vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen.
2:213. Die Menschen waren eine einzige Gemeinschaft. Dann entsandte Allah die Propheten als Bringer froher Botschaft und als Warner. Und Er offenbarte ihnen das Buch mit der Wahrheit, um zwischen den Menschen zu richten über das, worüber sie uneins waren. Uneins aber waren nur jene, denen es gegeben wurde, nachdem klare Beweise zu ihnen gekommen waren, aus Mißgunst untereinander. Doch Allah leitet mit Seiner Erlaubnis diejenigen, die gläubig sind, zur Wahrheit, über die sie uneins waren. Und Allah leitet, wen Er will, auf einen geraden Weg.
2:229. Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.
2:282. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben (seien es) große oder kleine (Beträge) bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig.
4:23. erboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig.
4:43. O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr den Gusl vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend
5:2. O ihr, die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem heiligen Hause Ziehenden, die da Gunst und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen; ihr dürft dazu nicht bewegt werden durch den Haß, den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der heiligen Moschee abgehalten haben, so daß ihr eine Übertretung begeht. Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah; denn Allah ist streng im Strafen.
9:120. Es ziemt sich nicht für die Bewohner von Madina, noch für die sie umgebenden Wüstenaraber, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und ihr Leben dem seinigen vorzuziehen. Dies (ist so), weil weder Durst noch Mühsal noch Hunger sie auf Allahs Weg erleiden, auch betreten sie keinen Weg, der die Ungläubigen erzürnt, noch fügen sie einem Feind Leid zu, ohne daß ihnen ein verdienstliches Werk angeschrieben würde. Wahrlich, Allah läßt den Lohn derer, die Gutes tun, nicht verloren gehen.
13:33. Ist denn Der, Der über alles, was sie begehen, wacht (, den angeblichen Göttern gleich)? Dennoch stellen sie Allah Götter zur Seite. Sprich: "Nennt sie!" Wollt ihr Ihm etwas verkünden, was Er auf Erden nicht kennt? Oder ist es nur leere Rede? Nein, aber der böse Plan der Ungläubigen ist ihnen schön vorgegaukelt worden, und sie sind vom (rechten) Weg abgehalten worden. Und derjenige, den Allah zum Irrenden erklärt, soll keinen finden, der ihn rechtleitet.