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2:61. Und als ihr sagtet: "O Moses, wir können uns mit einer einzigen Speise nicht mehr zufriedengeben. Bitte also deinen Herrn für uns, daß Er uns (Speise) von dem hervorbringe, was die Erde wachsen läßt, (von) Kräutern, Gurken, Knoblauch, Linsen und Zwiebeln Da sagte er: "Wollt ihr etwa das, was geringer ist, in Tausch nehmen für das, was besser ist? Geht doch zurück in eine Stadt. Dort werdet ihr das erhalten, was ihr verlangt!" Und Schande und Elend kamen über sie und sie verfielen dem Zorn Allahs. Dies (geschah deshalb), weil sie immer wieder die Zeichen Allahs leugneten und die Propheten zu Unrecht töteten; dies (geschah), weil sie sich auflehnten und immer wieder übertraten.
2:102. Und sie folgten dem, was die Satane während der Herrschaft Salomos vortrugen; doch nicht Salomo war ungläubig, sondern. die Satane waren ungläubig; sie brachten den Menschen die Zauberei bei sowie das, was den beiden Engeln in Babel, Harut und Marut, herabgesandt wurde. Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne daß sie gesagt hätten: "Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!" Und sie lernten von den beiden das, womit man zwischen dem Mann und seiner Gattin Zwietracht herbeiführt. Doch sie fügten damit niemandem Schaden zu, es sei denn mit der Ermächtigung Allahs. Und sie lernten, was ihnen schadet und ihnen nichts nützt. Und doch wußten sie, daß, wer es erkauft, keinen Anteil am Jenseits hat. Schlecht ist das wahrlich, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, hätten sie es (nur) gewußt!
2:229. Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.
2:233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut.
2:237. Und wenn ihr sie entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es (euch) oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erläßt es. Und wenn ihr es erlaßt, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesset nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut.
2:253. Dies sind die Gesandten. Wir haben einigen von ihnen den Vorrang über andere gegeben. Unter ihnen sind welche, zu denen Allah gesprochen hat, und einige, die Er um Rangstufen erhöht hat. Und Wir gaben Jesus, dem Sohn Marias, die klaren Beweise und unterstützten ihn durch heilige Eingebung, und wenn Allah es so gewollt hätte, dann hätten sich diejenigen, die nach ihnen kamen, nicht gegenseitig bekämpft, nachdem klare Beweise zu ihnen gekommen waren. Sie wurden jedoch uneins. Die einen von ihnen waren gläubig, die anderen ungläubig. Wenn Allah es so gewollt hätte, dann hätten sie sich nicht gegenseitig bekämpft. Doch Allah tut, was Er will.
2:255. Allah kein Gott ist da außer Ihm, dem Lebendigen, dem Ewigen. Ihn ergreift weder Schlummer noch Schlaf. Ihm gehört, was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte außer mit Seiner Erlaubnis? Er weiß, was vor ihnen und was hinter ihnen liegt; sie aber begreifen nichts von Seinem Wissen, es sei denn das, was Er will. Weit reicht Sein Thron über die Himmel und die Erde, und es fällt Ihm nicht schwer, sie (beide) zu bewahren. Und Er ist der Hohe, der Erhabene.
2:282. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben (seien es) große oder kleine (Beträge) bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig.
2:286. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Ihr wird zuteil, was sie erworben hat, und über sie kommt, was sie sich zuschulden kommen läßt. Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, so wie Du sie jenen aufgebürdet hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade uns nichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns und vergib uns und erbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!"
3:154. Alsdann sandte Er auf euch nach dem Kummer Sicherheit (in der Art von) Schläfrigkeit nieder. Müdigkeit überkam eine Gruppe von euch; eine andere Gruppe war aber sorgenvoll mit sich selbst beschäftigt; ungerecht denken sie über Allah in heidnischem Denken. Sie sagten: "Haben wir irgend etwas von der Sache?" Sprich: "Seht, die ganze Sache ist Allahs." Sie verbargen in ihren Seelen, was sie dir nicht kundtaten, indem sie sagten: "Hätten wir etwas von der Sache gehabt, lägen wir hier nicht erschlagen!" Sprich: "Wäret ihr auch in euren Häusern gewesen, wahrlich, jene wären hinaus gezogen, denen der Tod bei ihren Ruhestätten vorgezeichnet war und (es geschah,) damit Allah prüfe, was in eurem Innern war, und erforsche, was in euren Herzen war. Und Allah kennt das Innerste (der Menschen)."
4:12. Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt oder eine Frau, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde.
4:43. O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr den Gusl vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend