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Concordance Search: daß (found in 774 verses)
2:61. Und als ihr sagtet: "O Moses, wir können uns mit einer einzigen Speise nicht mehr zufriedengeben. Bitte also deinen Herrn für uns, daß Er uns (Speise) von dem hervorbringe, was die Erde wachsen läßt, (von) Kräutern, Gurken, Knoblauch, Linsen und Zwiebeln Da sagte er: "Wollt ihr etwa das, was geringer ist, in Tausch nehmen für das, was besser ist? Geht doch zurück in eine Stadt. Dort werdet ihr das erhalten, was ihr verlangt!" Und Schande und Elend kamen über sie und sie verfielen dem Zorn Allahs. Dies (geschah deshalb), weil sie immer wieder die Zeichen Allahs leugneten und die Propheten zu Unrecht töteten; dies (geschah), weil sie sich auflehnten und immer wieder übertraten.
2:102. Und sie folgten dem, was die Satane während der Herrschaft Salomos vortrugen; doch nicht Salomo war ungläubig, sondern. die Satane waren ungläubig; sie brachten den Menschen die Zauberei bei sowie das, was den beiden Engeln in Babel, Harut und Marut, herabgesandt wurde. Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne daß sie gesagt hätten: "Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!" Und sie lernten von den beiden das, womit man zwischen dem Mann und seiner Gattin Zwietracht herbeiführt. Doch sie fügten damit niemandem Schaden zu, es sei denn mit der Ermächtigung Allahs. Und sie lernten, was ihnen schadet und ihnen nichts nützt. Und doch wußten sie, daß, wer es erkauft, keinen Anteil am Jenseits hat. Schlecht ist das wahrlich, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, hätten sie es (nur) gewußt!
2:143. Und so machten Wir euch zu einer Gemeinde der Mitte, auf daß ihr Zeugen seiet über die Menschen und auf daß der Gesandte Zeuge sei über euch. Und Wir haben die Qibla, nach der du dich bisher gerichtet hattest, nur gemacht, damit Wir denjenigen, der dem Gesandten folgt, von demjenigen unterscheiden, der auf seinen Fersen eine Kehrtwendung macht; und dies war wahrlich schwer, außer für diejenigen, die Allah rechtgeleitet hat. Und es ist nicht Allah, Der euren Glauben verloren gehen läßt; wahrlich, Allah ist gegenüber den Menschen Mitleidig, Barmherzig.
2:177. Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr eure Angesichter in Richtung Osten oder Westen wendet; Frömmigkeit ist vielmehr, daß man an Allah glaubt, den Jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten und vom Besitz obwohl man ihn liebt den Verwandten gibt, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und (für den Freikauf von) Sklaven, daß man das Gebet verrichtet und die Zakah entrichtet. Es sind diejenigen, die ihr Versprechen einhalten, wenn sie es gegeben haben; und diejenigen, die in Elend, Not und in Kriegszeiten geduldig sind; sie sind es, die wahrhaftig und gottesfürchtig sind.
2:196. Und vollendet den Hagg und die `Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hagg vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen.
2:229. Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun.
2:233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut.
2:249. Und als Saul mit den Heerscharen auszog, sagte er: "Wahrlich, Allah wird euch an einem Fluß prüfen. Wer aus ihm trinkt, gehört nicht zu mir, und wer nicht davon kostet, der gehört wahrlich zu mir, außer dem, der nur eine Handvoll mit seiner Hand (daraus) schöpft." Und sie tranken davon bis auf wenige von ihnen. Und als sie den Fluß überquert hatten, er und diejenigen, die mit ihm gläubig waren, sagten sie: "Wir haben heute keine Kraft gegen Goliath und seine Heerscharen." Doch diejenigen, die damit rechneten, daß sie Allah begegnen würden, sagten: "Wie oft hat nicht eine geringe Schar über eine große Schar gesiegt mit Allahs Erlaubnis! Und Allah ist mit den Geduldigen."
4:102. Und wenn du unter ihnen bist und für sie das Gebet anführst, so soll ein Teil von ihnen (für das Gebet) bei dir stehen, doch sollen sie ihre Waffen tragen. Und wenn sie sich niederwerfen, so sollen sie hinter euch treten und eine andere Abteilung, die noch nicht gebetet hat, soll mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut sein und ihre Waffen bei sich haben. Die Ungläubigen sähen es gerne, daß ihr eure Waffen und euer Gepäck außer acht ließet, so daß sie euch auf einmal überfallen könnten. Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr eure Waffen ablegt, falls ihr unter Regen leidet oder krank seid. Seid jedoch (immer) auf eurer Hut. Wahrlich, Allah hat für die Ungläubigen eine schmähliche Strafe bereitet.
5:2. O ihr, die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem heiligen Hause Ziehenden, die da Gunst und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen; ihr dürft dazu nicht bewegt werden durch den Haß, den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der heiligen Moschee abgehalten haben, so daß ihr eine Übertretung begeht. Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah; denn Allah ist streng im Strafen.
5:3. Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allahs Name angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt, ferner das, was auf einem heidnischen Opferstein geschlachtet worden ist, und ferner (ist euch verboten), daß ihr durch Lospfeile das Schicksal zu erkunden sucht. Das ist eine Freveltat. Heute haben die Ungläubigen vor eurem Glauben resigniert; also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt. Wer aber durch Hungersnot gezwungen wird, ohne sündhafte Neigung so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.